Unser Verständnis von Inklusion
Nach unserem Verständnis zielt Inklusion darauf ab, jedem Menschen, unabhängig von seinen Fähigkeiten, seiner Sprache, seiner Kultur, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Medienerziehung und seinem Bildungsstand, die Möglichkeit zu geben, aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen und eine hohe Lebensqualität zu haben.
In einem inklusiven Bildungsumfeld hat jeder Mensch das Recht, Teil eines qualitativ hochwertigen Bildungssystems zu sein. "Das bedeutet, dass die Bildungssysteme eine personalisierte pädagogische Antwort geben müssen, anstatt zu erwarten, dass der Schüler/die Schülerin in das System passt" (Ainscow, 2020, S. 8). Alle Schüler:innen erhalten die Aufmerksamkeit, Flexibilität, Nachhilfe und Anpassungen, die sie in einem unterstützenden sozialen Umfeld benötigen. Der Kompetenzerwerb der Schüler:innen profitiert von der vorhandenen, gelebten und erlebten Vielfalt im Bildungsumfeld.
In Anlehnung an Ainscow (2020) hat die inklusive Bildung, die alle Kinder gemeinsam unterrichten soll,
- eine pädagogische Rechtfertigung, da die Entwicklung von "Unterrichtsmethoden, die auf individuelle Unterschiede eingehen", die Lernerfahrungen aller Kinder verbessert
- eine soziale Rechtfertigung, da sie in der Lage ist, "die Einstellung zu Unterschieden zu ändern (...) und die Grundlage für eine gerechte und nicht diskriminierende Gesellschaft zu bilden" (Ainscow, 2020, S.8).
Die Verbreitung des Geistes der Inklusion schafft eine Welle der Transformation, die Unterschiede wertschätzt und jeden Einzelnen stärkt.
Literatur:
Mel Ainscow (2020) Promoting inclusion and equity in education: lessons from international experiences, Nordic Journal of Studies in Educational Policy, 6:1, 7-16, DOI: 10.1080/20020317.2020.1729587
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.